Liebe Gäste,
die Stadt Königswinter erhebt eine Beherbergungsabgabe in Höhe von 5 %. Wir ziehen diese kommunale Steuer ein und führen sie an die Stadt ab. Auf Ihrer Rechnung wird sie als eigener Posten „Beherbergungsabgabe“ ausgewiesen.
Die Abgabe bezieht sich auf den Übernachtungspreis (Logis). Frühstück und sonstige Zusatzleistungen zählen grundsätzlich nicht zur Bemessungsgrundlage; bei Pauschalpreisen können städtische Pauschalen zur Anwendung kommen.
Rechtlicher Hinweis (kurz): Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen Vorgaben/Satzungen der Stadt Königswinter. Bitte prüfen Sie diese eigenständig auf den offiziellen Seiten der Stadt; keine Gewähr für Aktualität/Vollständigkeit.
